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Unsere Praxis

Praxiskonzept

Nebst der allgemeinen Zahnheilkunde betreuen wir die Spezialgebiete

  • Zahnärztliche Chirurgie und Implantologie
  • Ästhetische Rekonstruktionen aus Keramikwerkstoffen
  • Kieferorthopädie

Somit sind wir in der Lage, das Gebiet der Zahnmedizin weitgehend abzudecken. Bei komplizierten zahnchirurgischen und implantologischen Fällen arbeiten wir mit zwei erfahrenen Kieferchirurgen zusammen.

Beratung

Eine individuelle Beratung ist in unserer Praxis selbstverständlich. Wir zeigen Ihnen gerne verschiedene Behandlungsvarianten auf. Wir erstellen zusammen mit Ihnen das ideal auf Sie angepasste Behandlungskonzept.
Bei umfangreicheren Behandlungen ist eine detaillierte Kostenschätzung selbstverständlich.

Notfälle

Für dringende Eingriffe haben wir Zeitreserven eingeplant. Wir unternehmen alles, um Sie im Notfall möglichst schnell behandeln zu können.
An Wochenenden und allgemeinen Feiertagen gibt Ihnen die Telefonnummer 061 261 15 15  Auskunft über den zahnärztlichen Notfalldienst in unserer Region.

Wartezeiten

Die Dauer einer zahnärztlichen Behandlung lässt sich leider nicht immer genau voraussagen. Sorgfalt ist unser oberstes Gebot. Ihre Behandlung soll nicht unter Zeitdruck ausgeführt werden. Somit sind Verspätungen nicht immer ganz auszuschliessen.

Versäumte Sitzungen

Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können, bitten wir Sie, uns dies so früh wie möglich, spätestens aber
24 Stunden vorher mitzuteilen.
Wenn Sie ohne Abmeldung zu einem vereinbarten Termin nicht erscheinen, sind wir leider gezwungen, Ihnen die für Sie reservierte Zeit in Rechnung zu stellen. Wir bitten Sie um Verständnis.

Taxpunktwerte

Zahnärztetarif in unserer Praxis

Taxpunkt-Wert Fr. 1.10

Dentalhygienetarif in unserer Praxis          

Taxpunkt-Wert Fr. 1.10

Schulzahnpflege

Taxpunkt-Wert Fr. 1.00

Suva & Militärversicherung

Taxpunkt-Wert Fr. 1.00

Sozial-Versicherung

Taxpunkt-Wert Fr. 1.00

Zahnarzttarifrahmen gemäss SSO   

Taxpunkt-Wert Fr. 1.00 - 1.70

Rechnungswesen

Sie erhalten von der Zahnärztekasse eine volldetaillierte Rechnung. Jeder Behandlungsschritt ist einsehbar.
Bei höheren Rechnungsbeträgen bietet die Zahnärztekasse auf Wunsch individuell vereinbarte Ratenzahlungen an.

Garantie beim Zahnarzt

Eine eigentliche Garantie gibt es bei zahnärztlichen Eingriffen nicht. Der Zahnarzt haftet nicht für den Erfolg einer Behandlung, sondern für eine sorgfältige und getreue Ausführung des ihm übertragenen Auftrages
(Art. 398, Abs. 2 OR ).
Der Zahnarzt muss eine gewissenhafte Diagnose stellen und den Patienten über allfällige Risiken informieren. Die Behandlung muss nach dem aktuellen Stand der zahnmedizinischen Wissenschaft ausgeführt werden.

Recall

Bei Abschluss einer Behandlung wird mit dem Patienten ein Wiederaufgebotstermin (Recall) vereinbart. Dieser richtet sich nach der individuellen Zahngesundheit - in der Regel halbjährlich bis jährlich. Drei bis vier Wochen vor dem Termin werden Sie schriftlich daran erinnert.
Durch regelmässige Kontrollen und sorgfältige Zahnpflege wird eine gute Zahngesundheit gewährleistet.